Prüfingenieure für Brandschutz


Der Brandschutznachweis als bautechnischer Nachweis muss bei Sonderbauten, Garagen über 100m² Nutzfläche und bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 bauaufsichtlich geprüft sein. Der Prüfingenieur für Brandschutz und die Bauaufsichtsbehörden übernehmen diesen Part im sogenannten „4-Augen-Prinzip“.

Gerne unterstützen wie Sie bei der Einholung der Baugenehmigung und der Zustimmung zum Baubeginn, indem Sie uns für die Prüfung Ihres Brandschutznachweises beauftragen. 

Die Formulare zur Veranlassung der Prüfung finden Sie hier:

Berlin:   Antrag auf Prüfung der brandschutztechnischen Nachweise §66 BerlinBO.pdf

Brandenburg:   Antrag auf Prüfung der brandschutztechnischen Nachweise §66 BbgBO.pdf

Weitere Formulare der Berliner Bauaufsicht, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, finden Sie -> hier.

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